Allgemeinpolitisches Mandat gesetzlich verankern

Die Universität ist kein Elfenbeinturm, sondern ein Teil des gesellschaftlichen und politischen Lebens. Dennoch besteht durch das sogenannte „hochschulpolitische Mandat“ eine Trennung von Hochschul- und Allgemeinpolitik, die die Studierendenschaft an der Erfüllung ihrer Aufgaben im gesamtgesellschaftlichen Kontext und am kritischen Umgang mit ebendiesen gesamtgesellschaftlichen Verhältnissen hindert.
Wie Universitäten existieren auch Studierende nicht im luftleeren Raum; Einige der dringendsten Probleme wie der Kampf gegen den Klimawandel, eine menschenwürdige Flüchtlingspolitik und der Kampf gegen Faschismus können nicht auf Hochschulebene gelöst werden, sondern sind abhängig von gesamtgesellschaftlichen Rahmenbedingungen und allgemeinpolitischen Entscheidungen:
Die Lebensrealität von Studierenden lässt sich nicht in Hochschul- und Allgemeinpolitik aufspalten!
Eine angemessene und wirkungsvolle politische Vertretung von Studierenden ist deshalb nur dann möglich, wenn sie nicht durch diese von Gesetzgebung und Rechtsprechung vorgenommene und bereits aufgeweichte (vgl. VG Osnabrück, Urt. v. 21.07.2015 –1 A 4/15, Rn. 151, 155, juris für den Spruch „No facism –No racism –No homophobia“) Trennung beschränkt wird.
Gerade in Zeiten eines gesamtgesellschaftlichen Rechtsrucks, der auch vor Universitäten nicht Halt macht, ist das „hochschulpolitische Mandat“ ein Mittel für universitätsexterne wie -interne Akteur*innen, um unliebsame Meinungsäußerungen von Studierendenvertretungen durch die Angst vor Klagen zu unterdrücken oder im Nachhinein zu sanktionieren.
Wer in Universitäten einen Ort der kritischen Auseinandersetzung mit herrschenden Verhältnissen, freiem Meinungsaustausch und Forschung sieht, muss diese Rechte auch der demokratisch legitimierten Studierendenvertretung zuerkennen. Aufgrund dieser Legitimierung durch die Studierenden sollte die Studierendenschaft auch die von den Studierenden in ihre Wahlentscheidung einbezogenen grundsätzlichen Standpunkte der zur Wahl Stehenden wirksam nach außen vertreten können.
Die im rheinland-pfälzischen Hochschulgesetz benannten Aufgaben der Studierendenschaft –insbesondere die Aufgabe, „das staatsbürgerliche Verantwortungsbewusstsein und die Bereitschaft ihrer Mitglieder zur aktiven Toleranz sowie zum Eintreten für die Grund- und Menschenrechte zu fördern“ (§ 108 Abs. 4 Nr. 5 HochSchG), können nur dann angemessen wahrgenommen werden, wenn sich Studierendenvertreter*innen ohne Einschränkungen politisch äußern und positionieren können und das Verbot allgemeinpolitischer Äußerungen endlich aufgehoben wird.
Das Studierendenparlament der Johannes Gutenberg-Universität Mainz fordert deshalb, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen der politischen Realität von Studierendenschaften angepasst und das (allgemein-)politische Mandat gesetzlich verankert wird.
 
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