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Ausschreibung der AStA-Sommerfeste 2021/2022

Ausschreibung der AStA-Sommerfeste 2021/2022
Bis zum 31.10.2020 läuft die Frist für Bewerbungen zur Organisation des beliebten AStA-Sommerfestes
Mainz. Der AStA der Johannes Gutenberg Universität Mainz plant, nachdem in diesem Jahr pandemiebedingt das beliebte AStA-Sommerfest ausfallen musste, eine Rückkehr für die kommenden Jahre. Hierzu schreibt der AStA die Organisation der Sommerfeste 2021 und 2022 aus.
„Aufgrund der Coronapandemie sind zahlreiche Veranstaltungen ausgefallen, deshalb ist es uns ein Anliegen weiterhin ein studentisches Sommerfest mit kostenfreiem Eintritt als Ausgleich zum Studienalltag zu planen.“ So Philipp Seidel, Vorstand des AStA.
„Der Ausfall des AStA-Sommerfest 2020 ist ein herber Verlust für die studentische Kultur auf unserem Campus.“ So Fabian Stephan, Referent für Großveranstaltungen.
Das Sommerfest soll sich finanziell selbst tragen können und ein Gesamtvolumen von 100.000 Euro nicht überschreiten. Die Ausschreibung des AStA ist auf der Webseite des AStA (https://asta.uni-mainz.de/) und auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz (https://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/) zu finden. Bewerbungen werden bis zu 31. Oktober 2020 entgegengenommen.
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Stellungnahme zu dem am 16.09.2020 beschlossenen Hochschulgesetz (HochSchG)

Am 16.09.2020 hat der Landtag nach langer Beratung und Anhörungen durch das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur (MWWK) ein neues Hochschulgesetz beschlossen. Der Allgemeine Studierendenausschuss der Johannes Gutenberg-Universität (AStA) hat sich aufgrund der Anhörung durch das MWWK (Link zur Stellungnahme: https://asta.uni-mainz.de/files/2019/10/2019_10_10_PM_HochSchGNovelle_AStA_Mainz-zusammengef%C3%BCgt.pdf) und auch außerhalb im Gesetzgebungsprozess eingebracht und dabei die Interessen der Studierenden der Johannes Gutenberg-Universität vertreten.

“Der AStA setzte im letzten Jahr durch die mehr als hundert Seiten lange Stellungnahme zum Gesetzentwurf des MWWK ein starkes Zeichen für die studentischen Interessen, die in dem Gesetzentwurf Einzug finden sollten”, stellt Philipp Seidel, Vorsitzender des AStA, fest. Zahlreiche Vorschläge, für die der AStA im Anhörungsprozess geworben hatte, wurde vom MWWK übernommen oder durch einen Änderungsantrag im Landtag eingebracht. “Die Abschaffung von unbegründeten Anwesenheitspflichten in Seminaren, die Verlängerung der Regelstudienzeit um ein Semester aufgrund der Einschränkungen durch die Coronapandemie haben wir gefordert. Dass dies jetzt kommt, begrüßen wir”, erklärt Johannes Maurer, Referent für Hochschulpolitik des AStA.

Die in § 7 Abs. 7 HochSchG vorgesehene Experimentierklausel wird grundsätzlich begrüßt. Auch wenn der Gesetzgeber die Forderung des AStA, dass von den grundsätzlichen Mitbestimmungerechten der Studierenden, die ohnehin nur sehr beschränkt sind nicht abgewichen werden kann nicht aufgenommen wurde, werden wir uns mit den studentischen Senatsmitgliedern dafür einsetzen, die Experimentierklausel mit Leben zu füllen. Angedacht ist hier insbesondere die Schaffung des Amtes eines studentischen Präsidiumsmitgliedes, da im Präsidium bisher eine studentische Perspektive fehlt.

Die Schaffung der Möglichkeit von Teilzeitstudiengängen in § 20 Abs. 2 HochSchG wird ausgesprochen begrüßt. Dadurch wird insbesondere studierenden Eltern eine angemessene Studienorganisation ermöglicht. Allerdings muss das Land die hierfür erforderlichen Mittel bereitstellen; ohne diese bleibt die Möglichkeit aus § 20 Abs. 2 HochSchG nur eine leere Floskel.

Mit der Abschaffung von Anwesenheitspflichten in Seminaren konnten wir eine jahrelange Forderung der Studierenden durchsetzen. Wir setzen uns hierbei für eine Debattenkultur ein, die ihre Stärke daraus zieht, dass Studierende sich für die Inhalte ihres Studiums interessieren und daher an notwendigen Diskussionen teilnehmen und nicht an dem bisherigen Konzept orientiert, die Zulassung zur Abschlussprüfung nur durch eine Anwesenheit, die für sich genommen nichts zu den Debatten beiträgt, abhängig zu machen. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die entsprechende Änderung in § 26 Abs. 2 Nr. 7 HochSchG auch umgesetzt wird und Anwesenheitspflichten tatsächlich nur noch bei Praktika, Orchesterproben und vergleichbaren Veranstaltungen gefordert werden.

Der AStA bedauert, dass dem Konzept der Nichtbestehensfiktion in § 26 Abs. 2 Nr. 8 HochSchG trotz unseres Einsatzes keine Absage durch den Gesetzgeber erteilt wurde. Es ist dadurch immer noch möglich, dass Studierende eine Prüfung als nicht bestanden gewertet bekommen, zu der sie sich nicht einmal angemeldet haben, weil sie eine Frist aus der Prüfungsordnung versäumt haben. Wir sind weiterhin der Auffassung, dass nur mangelnde Leistungen oder Fehlverhalten der Studierenden und die Nichtteilnahme an einer angemeldeten Prüfung zu einem Nichtbestehen führen dürfen und nicht das Versäumen der Anmeldung.

Hinsichtlich der Öffentlichkeit von Sitzungen wurde eine Chance für eine breitere Beteiligung der Mitglieder der Hochschulen vertan. Der Senat bleibt das einzige Organ der Hochschule, das hochschulöffentlich tagen muss. Wir haben uns dafür eingesetzt, dass § 41 Abs. 2 HochSchG dahingehend geändert wird, dass andere Organe als der Senat, der Fachbereichsrat und der Hochschulrat auch hochschulöffentlich tagen soweit nicht rechtliche Gründe entgegenstehen. Dadurch wäre insbesondere eine Teilnahme an den Sitzungen der Senatsausschüsse möglich gewesen.

Der AStA begrüßt es, dass der Gesetzgeber die Forderung des AStA berücksichtigt hat, dass Stellungnahmen der Studierenden dem Besetzungsvorschlag bei Berufungen beizufügen ist und dies nicht mehr nur fakultativ erfolgt (§ 50 Abs. 5 HochSchG). Dadurch wird der Stimme der Studierenden Gehör ermöglicht.

Dass der Gesetzgeber weiter daran festhält, dass Studierende zu exmatrikulieren sind, wenn sie ihren Krankenkassenbeitrag nicht zahlen (vgl. § 68 Abs. 1 Nr. 4 HochSchG) und die dazu vom AStA ausführlich geäußerte Kritik nicht aufgenommen hat, ist bedauerlich. Diese Bestimmung hatte zwar einst eine  Berechtigung, ist jedoch in Anbetracht der Sanktionsmöglichkeit aus § 16 Abs. 3a Satz 1 SGB V nicht mehr erforderlich und im Hinblick darauf, dass keine andere gesellschaftliche Gruppe einen solch starken Grundrechtseingriff wie die Exmatrikulation zu erdulden hat nicht nachzuvollziehen.

Die Bestimmungen des § 69 Abs. 3 HochSchG (Exmatrikulation wegen schwerer Verfehlungen) sind aus Sicht des AStA immer noch ein systematisch nicht nachvollziehbares Stückwerk. So bedarf es wie bisher für eine Exmatrikulation wegen einer Straftat gegen das Leben oder die sexuelle Selbstbestimmung einer
rechtskräftigen Verurteilung (§ 69 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 HochSchG), wegen Nachstellens nach § 238 StGB jedoch nicht (vgl. § 69 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 HochSchG). Der AStA hat hier vorgeschlagen, alle Straftatbestände abzudecken, im Sinne der Rechtssicherheit stets eine rechtskräftige Verurteilung und eine Bezugnahme auf die Gefährdung von Rechtsgütern anderer Hochschulangehöriger herzustellen, statt ohne Beachtung der Systematik hin und wieder neue Tatbestände aufzunehmen. Der AStA begrüßt hingegen, dass durch den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen die reaktionäre Bestimmung, dass auch bei einem nicht strafbaren Fehlverhalten ohne Schaden für das Land oder die Hochschule eine Exmatrikulation erfolgen soll wieder gestrichen wurde.

Dass sich der Gesetzgeber nicht dazu durchringen konnte, durch die Abschaffung der Zweitstudiengebühren einen Beitrag zur Chancengleichheit in der Bildung zu schaffen und der Überschrift des § 70 („Studiengebührenfreiheit“) tatsächlich gerecht zu werden, wird vom AStA sehr bedauert. Der AStA begrüßt, dass durch den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen die Möglichkeit geschaffen wurde, dass die Studierendenschaften die Amtszeiten ihrer Organe in der Satzung selbst bestimmen können.

Diese Forderung stammt aus unseren Fachschaften, die berechtigterweise seit langem fordern, dass ihre Amtszeit nur ein Semester betragen solle, damit sie jedes Semester neue engagierte Mitglieder gewinnen können. Der AStA wird hierzu im Einvernehmen mit dem Zentralen Fachschaftenrat eine entsprechende Satzungsänderung im Studierendenparlament beantragen.

Hinsichtlich der Verwaltungsräte der Studierendenwerke ist immer noch nicht nachvollziehbar, warum in diesen Professor*innen mit Stimmrecht vertreten sind, obwohl diese keine Beiträge an die Studierendenwerke entrichten und nicht vom Aufgabenkatalog in § 112 Abs. 5 HochSchG adressiert sind. Immerhin hat das MWWK auf Kritik des AStA im endgültigen Entwurf im Verglich zu dem im Rahmen der Anhörung vorgelegten nachgesteuert und zumindest eine noch weitere Einschränkung der Mitbestimmungsmöglichkeit der Studierenden in den Studierendenwerken verhindert.

Insgesamt begrüßt der AStA, dass ihm nicht nur die Gelegenheit zur Stellungnahme durch das MWWK und
Abgeordnete und Fraktionen des Landtages gegeben wurde, sondern die vorgebrachten Änderungsvorschläge auch zum Teil aufgenommen wurden. Allerdings erachtet der AStA einige Probleme immer noch als ungelöst und einige bereits seit vielen Jahren vorgebrachte Forderungen der Studierenden als noch nicht erfüllt, obwohl diese ausführlich dargelegt und begründet waren und auch von Vertreter*innen des MWWK und des Landtages positiv aufgenommen wurden. Der AStA wird hinsichtlich dieser nicht genutzten Chancen weiterhin für die Belange der Studierenden eintreten.

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Allgemeinpolitisches Mandat gesetzlich verankern

Die Universität ist kein Elfenbeinturm, sondern ein Teil des gesellschaftlichen und politischen Lebens. Dennoch besteht durch das sogenannte „hochschulpolitische Mandat“ eine Trennung von Hochschul- und Allgemeinpolitik, die die Studierendenschaft an der Erfüllung ihrer Aufgaben im gesamtgesellschaftlichen Kontext und am kritischen Umgang mit ebendiesen gesamtgesellschaftlichen Verhältnissen hindert.
Wie Universitäten existieren auch Studierende nicht im luftleeren Raum; Einige der dringendsten Probleme wie der Kampf gegen den Klimawandel, eine menschenwürdige Flüchtlingspolitik und der Kampf gegen Faschismus können nicht auf Hochschulebene gelöst werden, sondern sind abhängig von gesamtgesellschaftlichen Rahmenbedingungen und allgemeinpolitischen Entscheidungen:
Die Lebensrealität von Studierenden lässt sich nicht in Hochschul- und Allgemeinpolitik aufspalten!
Eine angemessene und wirkungsvolle politische Vertretung von Studierenden ist deshalb nur dann möglich, wenn sie nicht durch diese von Gesetzgebung und Rechtsprechung vorgenommene und bereits aufgeweichte (vgl. VG Osnabrück, Urt. v. 21.07.2015 –1 A 4/15, Rn. 151, 155, juris für den Spruch „No facism –No racism –No homophobia“) Trennung beschränkt wird.
Gerade in Zeiten eines gesamtgesellschaftlichen Rechtsrucks, der auch vor Universitäten nicht Halt macht, ist das „hochschulpolitische Mandat“ ein Mittel für universitätsexterne wie -interne Akteur*innen, um unliebsame Meinungsäußerungen von Studierendenvertretungen durch die Angst vor Klagen zu unterdrücken oder im Nachhinein zu sanktionieren.
Wer in Universitäten einen Ort der kritischen Auseinandersetzung mit herrschenden Verhältnissen, freiem Meinungsaustausch und Forschung sieht, muss diese Rechte auch der demokratisch legitimierten Studierendenvertretung zuerkennen. Aufgrund dieser Legitimierung durch die Studierenden sollte die Studierendenschaft auch die von den Studierenden in ihre Wahlentscheidung einbezogenen grundsätzlichen Standpunkte der zur Wahl Stehenden wirksam nach außen vertreten können.
Die im rheinland-pfälzischen Hochschulgesetz benannten Aufgaben der Studierendenschaft –insbesondere die Aufgabe, „das staatsbürgerliche Verantwortungsbewusstsein und die Bereitschaft ihrer Mitglieder zur aktiven Toleranz sowie zum Eintreten für die Grund- und Menschenrechte zu fördern“ (§ 108 Abs. 4 Nr. 5 HochSchG), können nur dann angemessen wahrgenommen werden, wenn sich Studierendenvertreter*innen ohne Einschränkungen politisch äußern und positionieren können und das Verbot allgemeinpolitischer Äußerungen endlich aufgehoben wird.
Das Studierendenparlament der Johannes Gutenberg-Universität Mainz fordert deshalb, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen der politischen Realität von Studierendenschaften angepasst und das (allgemein-)politische Mandat gesetzlich verankert wird.
 
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Belarus: Solidarität mit Studierenden und dem gesamten Hochschulpersonal

**English Version below**
Seit den offenkundig beeinflussten Präsidentschaftswahlen am 9. August 2020 gehen jeden Tag hunderttausende Belaruss*innen auf die Straße um friedlich gegen den manipulierten Wahlausgang zu demonstrieren. Viele der Demonstrierenden werden durch staatliche Institutionen und Gewalteinwirkung unter Druck gesetzt, verhaftet und zusammengeschlagen. Unter Ihnen Studierende und Dozierende, welche sich für ein Ende der Gewalt und für Neuwahlen unter fairen und freien Bedingungen aussprechen. Seit Beginn des Wintersemesters am 1. September gehen die Staatsorgane auch direkt in die Hochschulen, teils ohne Kennzeichnung, um dort willkürlich Studierende und Hochschulmitarbeiter*innen zu verprügeln und unter Druck zu setzen. Der Staat fordert im gleichen Zuge die Hochschulleitungen auf, die freie Meinungsäußerung an den Hochschulen zu unterbinden.
Wir schließen uns daher der Erklärung der Deutschen Gesellschaft für Osteuropakunde an, welche vom noch amtierenden Präsidenten Lukaschenko, sowie von den Verantwortlichen aus der Regierung das sofortige Ende der Gewalt gegen alle Angehörigen der Universitäten und anderer wissenschaftlicher Einrichtungen fordert.
Wir erklären uns solidarisch mit allen mit allen Studierenden, Professor*innen, Wissenschaftler*innen sowie dem gesamten Personal der Hochschulen in Belarus.
 
Zur Erklärung der Deutschen Gesellschaft für Osteuropakunde: https://www.dgo-online.org/gewalt-an-universitaeten-in-belarus/
Zum Originaltext (nicht barrierefrei)
 
**English Version**
Since the apparently influenced presidential elections on August 9, 2020, hundreds of thousands of Belarusians have been on the streets to demonstrate peacefully against the manipulated election results. Many of the demonstrators were put under pressure, arrested or beaten up by state institutions. Among them are students and lecturers who speak out for an end to violence and for new elections under fair and free conditions. Since the beginning of the wintersemester on September 1, the state authorities have also been going directly into the universities, sometimes without identification, in order to beat up students and university employees and put them under pressure. At the same time, the state calls on university management to prevent free expression of opinion at universities.
We therefore agree with the declaration of the German Association for East European Studies, which calls for the incumbent President Lukashenko and those responsible in the government to end the violence against all members of the universities and other academic institutions immediately.
We declare our solidarity with all students, professors, scientists and all staff of the universities in Belarus.
 
Declaration of the German Association for East European Studies: https://www.dgo-online.org/gewalt-an-universitaeten-in-belarus/ (in German)
Original PR (not barrier-free)

FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG FÜR STUDIERENDE OHNE FESTEN SITZ IN MAINZ UND STUDIERENDENWERKE

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Wolf,
die Studierenden sind in der aktuellen Situation besonders in finanzieller Hinsicht betroffen. Vor allem Studierende, die aufgrund der Pandemie nicht nach Mainz reisen konnten, jedoch bereits ein Wohnheimszimmer angemietet haben, stehen vor großen finanziellen Problemen. Diese sind im Regelfall nicht für die Nothilfen der Studierendenwerke, ASten oder die Überbrückungshilfe des Bundes antragsberechtigt, da sie nicht in Mainz (teils auch nicht in Deutschland) eingeschrieben sind. Gleichzeitig müssen sie aber Miete in ihren Herkunftsstädten zahlen. Das Studierendenwerk kann in diesem Fall
auch nicht auf die Mieteinnahmen verzichten, da es durch die aktuelle Situation selbst
in große finanzielle Schwierigkeiten geraten ist.
Essenserlöse in den Mensen fallen derzeit größtenteils weg und viele Mieter*innen sind
durch den Wegfall von diversen Einkommensquellen und die unzureichenden Bundesmittel nicht zahlungsfähig. Zudem werden die Umsatzerlöse im nächsten Semester gering bleiben, da die Präsenzlehre nur sehr eingeschränkt stattfinden wird. Die Aufrechterhaltung einer Grundversorgung ist gleichzeitig sehr kostenintensiv. Diese Kosten müssen die Studierenden durch den Semesterbeitrag tragen, wenn keine Unterstützung geleistet wird.
Wir bitten Sie daher entsprechende Ausgleichszahlungen auf den Weg zu bringen, um
finanzielle Mietausfälle der Studierenden, die nicht einreisen konnten und können, zu
übernehmen und fehlende Umsätze in den Mensen ausgleichen. Nur so können die Studierenden selbst und das Studierendenwerk entlastet werden.
Der Ruf der Hochschulen in Rheinland-Pfalz sowie die internationale Ausrichtung würden großen Schaden nehmen, wenn jetzt ausländische Studierende im Regen stehen gelassen werden und trotz nicht-möglicher Einreise alle Mieten bezahlen müssten. Dieser Ansehensverlust ist weder in Ihrem noch in unserem Interesse.
Zudem droht ohne einen entsprechenden Ausgleich eine deutliche Erhöhung des Semesterbeitrags und der Mieten in den Wohnheimen, um bereits entstandene und kommende Umsatzeinbußen auszugleichen. Mainz ist jetzt schon weit oben in der Liste der Höhe der Semesterbeiträge und Spitzenreiter der teuersten Wohnheimsmieten. Daher fordern wir Sie und die Landesregierung auf, die Studierenden und die Studierendenwerke finanziell zu entlasten.
Kontakte für Rückfragen:
Marius Esslinger | soziales@asta.uni-mainz.de | +49 6131 39 24822
Jannik Volk | hochschulpolitik@asta.uni-mainz.de | +49 6131 39 24816
 
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Bundesweiter Studierendenprotest #solidarsemester

Bundesweiter Studierendenprotest soll hunderttausenden in Not geratenen Studierenden eine Stimme geben
Studierendenvertretungen aus ganz Deutschland gehen am 08.06. auf die Straße, um gegen die unzureichenden Hilfsmaßnahmen für Studierende zu protestieren. Um 11 Uhr finden u.a. vor den Landesparlamenten und Wissenschaftsministerien in Hannover, Potsdam, Dresden, Mainz, Wiesbaden, sowie vor dem Gebäude des Bundesministeriums für Bildung und Forschung in Bonn Kundgebungen statt. Die Botschaft ist klar: um eine Bildungskatastrophe zu verhindern, muss den vielen in Not geratenen Studierenden endlich geholfen werden. Die Aktionen laufen unter dem Hashtag #studihilfejetzt und #solidarsemester. Den dezentralen Kundgebungen folgt am 20.06. eine Demonstration in Berlin zum gleichen Thema.
In Mainz wird die Kundgebung um 11:00 Uhr am Ernst-Ludwig-Platz (55116, Mainz) stattfinden. Bedingt durch die Covid-19 Pandemie haben wir uns dazu entschlossen, die Teilnehmerzahl auf eine kleine Gruppe zu begrenzen, die stellvertretend für Ihre Kommiliton*innen demonstrieren wird.
"Drei Monate, nachdem Scholz die Bazooka ausgepackt hat, kommt Bildungsministerin Karliczek nun mit einer winzigen Wasserpistole daher", sagt Simone Mangold, vom AStA der Universität Landau. "Studierende sollen sich durch einen Kredit mit hohen Zinsen verschulden. Als einzige rückzahlungsfreie Hilfe bietet Frau Karliczek einen Nothilfefonds an, der nur bei Menschen greift, die weniger als 500 Euro auf dem Konto haben. Diese bekommen dann nur bis zu 500 Euro. Das heißt im Klartext: Wer genug Geld auf dem Konto hat, um Miete und Krankenversicherung zu bezahlen, bekommt keine Hilfe. Davon sind dann aber weder Lebensmittel- noch sonstige Ausgaben gedeckt." Daher müsse die Bundesregierung nun eingreifen und das Versagen der Ministerin wettmachen.
"Der Protest soll den vielen hunderttausenden Studierenden eine Stimme geben, die ihre Jobs verloren haben und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Kurzarbeitergeld haben", so Raffael Plum von der LandesAStenKonferenz Rheinland-Pfalz. "Seit drei Monaten müssen sie irgendwie über die Runden kommen, leihen sich Geld von Familie und Freund*innen, um Miete und Essen bezahlen zu können. Viele haben schon ihr Studium abgebrochen, um Anspruch auf Grundsicherung zu bekommen. Das alles lässt Anja Karliczek sehenden Auges passieren. Was ist das für eine Bildungsministerin, der diese Bildungskatastrophe egal ist?"
Die Proteste finden daher zusätzlich zu den Landeshauptstädten auch direkt vor Frau Karliczeks Ministerium statt. In Bonn haben die lokalen ASten der Universität Bonn und der Universität zu Köln zur Demonstration gerufen, in Berlin folgt am 20.06. eine große Demonstration. "Wir wissen uns nicht mehr anders zu helfen", sagt Amanda Steinmaus von der bundesweiten Studierendenvertretung fzs. "Anja Karliczek ist nicht nur beratungsresistent, sondern verhindert aktiv, dass Studierenden schnell und unbürokratisch geholfen wird. Mittlerweile brauchen wir nicht nur eine schnelle finanzielle Hilfe für die vielen Studierenden in Not. Generell muss die Studienfinanzierung in Deutschland reformiert werden, um die drastische Bildungsungerechtigkeit, die sich durch die Corona-Krise gerade noch einmal verschärft hat, auszugleichen. Für die, die schon abgebrochen haben, müssen Hilfsangebote und Regelungen geschaffen werden, um ihnen die Rückkehr zum Studium zu ermöglichen."
Kontakte für Rückfragen:

  • Koordination der Landes-ASten-Konferenz Rheinland-Pfalz (AStA der Universität Trier) Raffael Plum | koordination@lak-rlp.org
  • Allgemeiner Studierendenausschuss der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Jan Paulus | Hochschulpolitik@asta.uni-mainz.de| 0174 3212754 (Ansprechperson vor Ort)

Zum Originaltext (nicht barrierefrei)

Völliges Versagen der Bundesbildungsministerin

Vor einem Monat präsentierte Bundesbildungsministerin Anja Karliczek ihre "Lösung" für die finanziellen Notlagen unzähliger Studierender. Einerseits wurden die Konditionen des KfW-Studienkredits geringfügig angepasst, anderseits wurden den Studierenden Zuschüsse in Höhe von 100 Millionen Euro, die über die Studierendenwerke ausgezahlt werden, in Aussicht gestellt. Zu letzteren Hilfen liegt jetzt, nach langem Warten, ein Vor- schlag vor: Abhängig vom Kontostand soll das Geld der Studierenden auf maximal 500€ aufgestockt werden. Wer 300€ auf dem Konto hat bekommt maximal 200€ ausgezahlt und wer 500€ auf dem Konto hat bekommt nichts.
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Stellungnahme: KEINEN „TAG DER DEUTSCHEN ZUKUNFT“

Für den 06.06.2020 haben neonazistische Vereinigungen und Organisationen um die Parteien NPD und Die Rechte den sogenannten "Tag der deutschen Zukunft" geplant, um gegen eine "Überfremdung" Deutschlands zu demonstrieren. Der seit 2009 jährlich stattfindende "TddZ" als einer der bundesweit größten Naziaufmärsche soll in diesem Jahr in Worms stattfinden.
Obwohl die Stadt Worms den Antrag auf die Demonstration wegen einer möglichen Nichteinhaltung der derzeitigen Corona-Bestimmungen abgelehnt hat, ist davon auszugehen, dass dennoch eine
hohe Anzahl an Neonazis und neuen Rechten in Worms erscheinen wird.
Der Allgemeine Studierendenausschuss der JGU Mainz stellt sich entschieden gegen
diese rechtsextreme Veranstaltung sowie ganz allgemein gegen Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und jede andere Form der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit (bzw. gegen jede andere Form von Diskriminierung). Wir schließen uns daher dem Anliegen des Mainzer Bündnisses gegen Rechts an und rufen dazu auf, dem "Tag der deutschen Zukunft" im Rahmen der geplanten Gegendemonstration in Worms (unter Wahrung der aktuellen Abstands- und Hygieneregeln) und online über Zeichen des Protests entgegenzutreten.
Wir betrachten es als unsere Pflicht, uns zum selbsternannten "Tag der deutschen Zukunft" zu äußern.
Rechtsextremismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit nehmen leider
viel Platz im öffentlichen Raum ein. Rassismus, Antisemitismus und andere Formen
der Diskriminierung werden viel zu oft unkommentiert stehen gelassen: z.B. werden Politiker*innen und Aktivist*innen, die menschenfeindliche Positionen vertreten, in Talkshows eingeladen.
Wie verbreitet und akzeptiert diese Positionen innerhalb der Studierendenschaft/
auf dem Campus sind, wird maßgeblich auch durch die gesamtgesellschaftliche Akzeptanz gegenüber und die Verbreitung von menschenfeindlichen Äußerungen/Überzeugungen beeinflusst. Die Umsetzung von tatsächlicher Gleichberechtigung und die Stärkung des Sicherheits- und Wohlbefindens aller Studierenden, die
wir als unsere Aufgaben erachten, sind somit nicht vom Einsatz gegen Rechtsextremismus und Diskriminierung jeder Art trennbar.
Daher sagen wir: Kein Raum dem Faschismus, kein Raum dem Rechtsextremismus!
Protestiert mit uns am 06.06. in Worms und/oder äußert euch in den sozialen Netzwerken gegen diesen Nazi-Aufmarsch!
Weitere Infos: https://blocktddzworms.de/
Hier geht's zur PDF Version:
Stellungsnahme Kein Tag der deutschen Zukunft!

OFFENER BRIEF VOM 13.04.2020

An Frau Bundesministerin Karliczek und die Abgeordneten des Bundestages
Sehr geehrte Frau Ministerin, sehr geehrte Abgeordnete
bereits Ende März haben wir die Entscheidungsträger*innen in Rheinland-Pfalz in einem
offenen Brief auf die Probleme aufmerksam gemacht, die Studierende aufgrund der
Corona-Krise treffen. In den letzten Tagen haben wir aufmerksam verfolgt, welche
Maßnahmen in unserem Bundesland, aber auch in Deutschland getroffen werden. Wir
sind zunächst froh, dass die Politik die Studierenden nicht vergessen und den
Handlungsbedarf erkannt hat. Dennoch möchten wir auf weitere Aspekte im Rahmen der
Unterstützung für Studierende verweisen.
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Bündnispartner*in Soforthilfe

PRESSEMITTEILUNG 
BÜNDNISPARTNER*IN SOFORTHILFE
Die aktuelle Pandemie stellt Studierende vor ein finanzielles Problem: auch ohne Corona
müssen sich viele neben dem BAföG durch Nebenjobs behelfen. Diese fallen nun größtenteils weg, da Arbeitgeber*innen ihre Angestellten unbezahlt freistellt oder ganz entlassen müssen. Neue Jobs zu finden ist zur Zeit ebenso wenig denkbar, da es vielen so geht.
Continue reading "Bündnispartner*in Soforthilfe"